Sich an Kindern sexuell zu ergötzen, ist ekelerregend. Denn das geht, auch wenn es in der Antike zum guten Ton gehörte, sich ein paar Lustknaben zu halten, immer auf Kosten der Kinder, die keine Wahl haben. Aber diese Perversion ist eine Krankheit. Kinder müssen vor diesen Kranken geschützt werden und die selbst vor ihren Neigungen. Aber rechtfertigt das den Umgang der Öffentlichkeit mit dem Ex-Bundestagsabgeordneten Edathy, der sich ein paar oder auch mehr eklige Bilder und Videos im Netz bestellte, bei denen die Strafwürdigkeit nicht einmal eindeutig geklärt ist?D

Verhältnissmäßigkeit ist im Rechtsstaat ein hohes Gut. Eine kleine Gaunerei rechtfertigt keinen großen Lauschangriff und ein Verkehrssünder darf i.d.R. auch nicht unter Androhung des Schußwaffengebrauchs zur Strecke gebracht werden. Im Verhalten der Gerichte sieht das schon anders aus. Uli Hoeneß kriegt Freigang und Bernie Ecclestone konnte sich mit einer Millionenzahlung vor der weiteren Verfolgung seiner vermutlichen Korruption retten, sicher auch weil die bayerische Justiz nicht so stark daran interessiert war, dass die mögliche Verstrickung der bayerischen Politik in die Affäre um den Formel 1 Verkaufs des insolventen Kohl-Intimus Leo Kirch über die Bayerische Landesbank interessiert war.

Gestern gab Sebastian Edathy vor der Bundespressekonferenz eine Vorstellung, die dem Spitznamen “Die Meute” alle Ehre gab und ihn immer wieder mit Fragen nach seinen sexuellen Neigungen löcherte. Der Mann hat dafür bereits mit seiner Existenz bezahlt. Er ist vollständig öffentlich bloßgestellt. Und wenn der SPD-Fraktionsvorsitzende Oppermann vermeintlich danach gefragt hat, was man nach einem Selbstmord Edathys gemacht hatte, wird deutlich von welcher Tragweite die öffentliche Zur Schaustellung des Bilderkäufers für dessen Leben ist. Ohne einen Vergleich zwischen den Einzelfällen zu ziehen, Barschel und Möllemann haben schon einmal bewiesen, dass Politiker, deren Lebenszweck verloren ging, zum Äußersten greifen. Die Krokodilstränen, die dann beidseits der Mikrofone vergossen worden wären, muss man sich nicht mal ausmalen.

Für seine eigene sexuell motivierte Menschenverachtung hat Edathy mit seiner politischen Existenz bezahlt. Wo immer, wann immer er während des Restes seines Lebens auftaucht, werden die Menschen um sein Verhalten wissen und darüber urteilen.

Neben der Verhältnismäßigkeit kennt der Rechtsstaat aber auch das Recht auf Rehabilitation. Das finde ich bei Mördern und Vergewaltigern, bei Menschen, schwere Schuld auf sich geladen haben und das Leben anderer auf Dauer massiv beeinträchtigen, schon schwer zu ertragen. Gerade wenn das erzeugte Leid irreversibel ist und die Opfer oder deren Angehörige sprichwörtlich ein Leben lang darunter zu leiden haben.

Edathy hat sich – soweit wir wissen – an niemand vergangen. Seine sexuelle Disposition mag krank sein, ist aber seine Sache und hoffentlich die seines Therapeuten. Der Umgang der Öffentlichkeit mit seinen Verfehlungen erscheint mir jedenfalls nicht verhältnismäßig